Satzung des Wählerverein Barbarossa

Satzung
§1 Name des Vereins
Der Name des Vereins lautet
Wählerverein Barbarossa – Die direkte Demokratie für Deutschland e.V.
§2 Sitz des Vereins
Der Sitz des Vereins ist in 38855 Wernigerode, Breite Straße 42.
§3 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Einführung der direkten Demokratie sowie deren Verbreitung in Deutschland.
Der Zweck wird durch die direkte Einflussnahme der Vereinsmitglieder auf die Entscheidungen der Gesetzgebung und Abstimmungen verwirklicht.
§4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied, dem Vorstandsvorsitzenden.
b) die Mitgliederversammlung
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben jedoch bis zur gültigen Wahl neuer Mitglieder auch nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand, per E-Mail, Brief oder telefonisch einberufen. Beschlüsse, welche in der Mitgliederversammlung gefasst wurden, sind zum Nachweis zu beurkunden. Es ist somit ein Protokoll anzufertigen. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 1/5 der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollführer.
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie kann durch Beschluss die vom Vorstand vorgelegte Tagesordnung ändern. Über die Annahme von Anträgen beschließt die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimme. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur auf Antrag von mindestens 1/5 der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen sowie der Ausschluss von Mitgliedern können nur mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Zur Änderung des Vereinszwecks oder zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist unter Angabe von Ort und Zeit der Versammlung ein Protokoll aufzunehmen, das vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25,00 Euro im Monat und ist immer im Voraus fällig. Zusätzlich zahlt das Mitglied bei der Aufnahme eine einmalige Aufnahmegebühr von 60,00 Euro zeitgleich mit dem Eintritt in den Verein.
§5 Vertretungsberechtigung
Der Verein wird durch den Vorstand gesetzlich vertreten. Er ist Vertretungsorgan des Vereins im Sinne des §26 BGB.
§6 Mitgliedschaft
Jeder, der das 14. Lebensjahr erreicht hat (natürliche Personen), kann Mitglied des Vereins werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird vom Vorstand festgelegt.
Die Mitgliedschaft kann beendet werden:
a) durch das Mitglied, mit einer Frist von 14 Tagen zum Schluss eines Monats, schriftlich gegenüber dem Verein
– Austritt-
b) durch den Verein, jederzeit zum Schluss eines Monats schriftlich gegenüber dem Mitglied
– Ausschluss-
§7 Auflösung des Vereins
a) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder aufgelöst werden.
b) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, ist der Vorstandsvorsitzende vertretungsberechtigter Liquidator.
§8 Eintragung im Vereinsregister
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer: VR 6912 eingetragen.
Stand 01.07.2025